Kategorie: Datenschutzverletzung
Gemäß Art. 33 DSGVO muss eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden nach Eintritt der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Ist dies nicht möglich oder wurde aus einem anderen Grund längere Zeit für die Meldung benötigt, so muss ein Grund hierfür angegeben werden.
Über den Button „Datenschutzverletzung“ unter dem „DSGVO“ Reiter lassen sich Datenschutzverletzungen auf bekannte Weise anlegen, editieren und ggf. löschen.
Ist die Datenschutzverletzung vollständig dokumentiert, so können entsprechende Berichte erstellt werden. Diese können in den DynaMed Optionen auf bekannte Weise modifiziert werden.